JUPITER-FILM
GMBH
Wien & Neulengbach
Filmproduktion - Filmverleih - Filmvertrieb- Filmlager
Das Urheberrecht schützt unter anderen auch die Interessen der Filmhersteller sowie die hinter jedem Filmwerk stehenden Filmschaffenden. Das ist der Regisseur, aber auch Kameramann, Schnittmeister, Dekorateure, Autoren, Schauspieler - um nur einige zu nennen. In Teamarbeit schaffen sie gemeinsam den Film, der Sie als Veranstalter, Kinobesucher, Fernsehzuschauer ... interessiert. Da ist es nur recht und billig, dass von den Konsumenten eines Filmwerkes auch ein Beitrag erwartet wird. Eine Lizenz, einen Film öffentlich aufzuführen, ist so ein Beitrag. Das Urheberrecht sieht vor, dass bis zu 70 Jahren über den Tod des letzten Urhebers hinaus Filmwerke Schutz genießen und daher die Nutzung eines Filmes einer entsprechenden Lizenz bedarf.
Als Veranstalter können Sie von uns beispielsweise das Recht erwerben, einen Film Ihrer Wahl - sofern er in unserem Portefeuille aufscheint - öffentlich aufzuführen (oder auch aufführen zu lassen).
Sie kontaktieren uns, geben uns die Details bekannt und bekommen von uns eine entsprechende Genehmigung (Lizenz), die ganz auf Ihre Veranstaltung zugeschnitten ist.
Dem Stand der Technik entsprechend benötigen Sie dazu keine Kino-Apparatur mehr. Jeder Datenträger - ob ihr eigener, ein gekaufter oder geliehener ist technich dazu geeignet, urheberrechtlich erlaubt aber nur dann, wenn Sie sich die dazu erforderliche Lizenz beschaffen.
Um Ihnen eine Vorführlizenz einräumen zu können benötigen wir nachstehende Informationen:
Den Titel des gewünschten Filmes. (Bei Titeln gleichen Namens Nennung des Produktionsjahres, der Regie oder der Hauptdarsteller zur Identifikation erforderlich. - "HAMLET" wurde seit 1920 mehrfach verfilmt)
Name und Adresse des verantwortlichen Veranstalters (dieser erhält die Vorführgenehmigung und später die Lizenzrechnung)
Ort der Veranstalter (könnte zB. eine Seniorenresidenz sein)
Datum und Uhrzeit der Veranstaltung (könnte natürlich auch eine Folge von Dati sein)
Mit diesen Daten versehen erhalten Sie in der Folge unsere Terminbestätigung, womit Sie zur öffentlichen Aufführung berechtigt werden. Damit legitimieren Sie sich gegenüber den Kontrollorganen.
Nach erfolgter Aufführung/Aufführungsfolge geben Sie uns die Besucherzahl und den erzielten Umsatz - sofern ein Entgelt eingehoben wurde - bekannt und bekommen in der Folge unsere Lizenzrechnung, die umgehend zu begleichen ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben senden Sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.
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