JUPITER-FILM GMBH

Wien & Neulengbach

Filmproduktion - Filmverleih -Filmvertrieb- Filmlager

INHALTSANGABE

EINLAGERUNGSBEDINGUNGEN

 

JUPITER-FILM GMBH als Lagerhalter betreibt am Standort Gewerbegebiet Außermanzing, Gumpersbergstrasse 33 ein Lager. Es ist ein im Jahr 2002 errichtetes Gebäude, das ausschließlich Lagerzwecken dient.
.

Einlagerer lagert Materialien, über die mit dem Lagerhalter ein Konsens erzielt wurde gegen Entgelt ein.

Das Lagergebäude ist weder beheizt noch gekühlt, jedoch wird die relative Luftfeuchtigkeit auf ca. 60 % gehalten und ist durch bauliche Maßnahmen ein der Witterung nur träge folgendes Temperaturverhalten zu erwarten. Minusgrade können nicht ausgeschlossen werden.

Die einzulagernden Materialien werden auf Euro-Paletten im Format 800x1200 mm gelagert. Ein Palettenplatz kann bis zu 750mm hoch beladen werden. Das Lager ist vorzugsweise für Film bzw. Tonbänder  konzipiert. Auf einer Palette finden bis zu 108 Rollen im Filmformat 35mm x 40cm Durchmesser bzw. entsprechend mehr im Format 16mm Platz. Sonstige Materialien können auch in Euro-Fix-Kästen (Kunststoffbehälter im Format 56 x 36 cm) gelagert werden.

Entzündliche oder andere gefährliche Güter, darunter insbesondere Nitro-Filme, sind von der Einlagerung ausgeschlossen.

Die Einlagerungsgebühr versteht sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer und kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich in Rechnung gestellt werden und ist innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum zur Zahlung ohne Abzug an eine vom Lagerhalter benennende Bankverbindung zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug ist der Lagerhalter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem aktuellen Eckzinsfuß in Rechnung zu stellen. Er ist ferner berechtigt den gesamten offenen Saldo sofort fällig zu stellen und das vom Einlagerer eingelagerte Gut zur Sicherstellung dem Zugriff durch den Einlagerer zu bis zur Begleichung einer offenen Verbindlichkeit zu entziehen. Der Einlagerer räumt diesbezüglich dem Lagerhalter ein Pfandrecht ein.

Das Lager steht während der üblichen Bürozeiten jedoch nach telefonischer Voranmeldung (02772 54001) zur Verfügung. Für das Entladen bzw. Beladen von Kraftfahrzeugen im Standort des Lagers ist der Einlagerer zuständig.

Über das einzulagernde Material wird dem Lagerhalter vom Einlagerer eine genaue Aufstellung übergeben. Die einzulagernden Materialien sind so zu kennzeichnen bzw. zu beschriften, dass anlässlich der Übernahme eine Identitätskontrolle durchgeführt werden kann.

Der Lagerhalter garantiert, dass ausschließlich der Einlagerer oder dessen Bevollmächtigte Zugriff zum eingelagerten Material hat. Jedwede Nutzung durch den Lagerhalter oder Dritte ist ausgeschlossen. Der Lagerhalter verpflichtet sich Dritten gegenüber keine Informationen über die Person anderer Einlagerer bzw. über Art und Menge der von diesen eingelagerten Materialien zu geben. Betriebsfremden ist das Betreten des Lagers untersagt.

Der Lagerhalter behält sich vor Palettenplätze zu vergeben bzw. auch zu tauschen. Der Einlagerer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Palettenplatz. Wird ein Palettenplatz angemietet, so steht dieser dem Einlagerer exklusiv zur Verfügung. Werden Rollen oder Kopien zur Einlagerung übergeben so können auf einem Palettenplatz auch Materialien anderer Einlagerer positioniert werden.

Das eingelagerte Gut ist vom Einlagerer ausreichend zu versichern. Im Schadensfall erschöpft sich die Haftung des Lagerhalters bei grob fahrlässigem Verhalten auf den Ersatz des Materialwertes, nicht jedoch auf imaterielle oder ideelle Werte.

Der Lagerhalter übernimmt keine Haftung aus dem Titel der Einlagerung allenfalls verbotener Materialien. Für Inhalte gelagerter Materialien haftet ausschließlich der Einlagerer selbst.